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EB KRANKENFAHRTEN
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LeistungsverzeichnisEB Krankenfahrten · Bergkamenfür alle Kassen

Was wir fahren

Krankenfahrten in Bergkamen und im Kreis Unna: vorbestellt, für alle Altersgruppen, mit ärztlicher Verordnung oder privat. Sie sagen uns, wie Sie fahren können; wir planen Abholung, Fahrt und Rückfahrt.

HinweisReine Krankenfahrt: Unterwegs findet keine medizinische Betreuung statt. Notfälle übernimmt der Rettungsdienst: 112.

Titel 1 · Fahrt-Arten

Tragestuhl­fahrten

Wenn Treppen oder Stufen das Gehen schwer machen, holen wir Sie im Tragestuhl direkt aus der Wohnung ab und bringen Sie bis zum Behandlungsplatz. Getragen wird in der Regel zu zweit, ruhig und Schritt für Schritt.

  • Auch aus dem Obergeschoss
  • Über die Rampe ins Fahrzeug

Liegendfahrten

Für Fahrgäste, die nicht sitzen können, fahren wir liegend. Das ist eine nicht qualifizierte Liegendbeförderung: ohne medizinische Betreuung an Bord, aber mit Ruhe, Sicherheit und ausreichend Zeit beim Umlagern.

  • Liege mit Fahrgestell an Bord
  • Bei Notfällen die 112 wählen

Sitzende Krankenfahrten

Die klassische Krankenfahrt: Wir holen Sie zu Hause ab, begleiten Sie bis in die Praxis oder Klinik und bringen Sie nach dem Termin zurück. Auf Wunsch helfen wir beim Ein- und Aussteigen und tragen die Tasche.

  • Sitzplätze mit Sicherheitsgurten
  • Begleitperson nach Absprache

Titel 2 · Ziele und Serien

Dialyse- und Serienfahrten

Dialyse, Bestrahlung, Chemotherapie oder Reha: Wiederkehrende Termine planen wir einmal für den ganzen Zeitraum, mit festen Abholzeiten und nach Möglichkeit demselben Fahrer.

  • Pünktlich zum Beginn der Behandlung
  • Abstimmung direkt mit dem Zentrum

Arztpraxen und Krankenhäuser

Fahrten zu Fachärzten, zur ambulanten Behandlung, zur Aufnahme ins Krankenhaus oder zur Entlassung nach Hause. Wir stimmen uns mit Praxis und Station ab, damit Sie nicht warten müssen.

  • Auch Vor- und Nachuntersuchungen
  • Stationär ohne Genehmigung der Kasse

Pflege­einrichtungen

Für Pflegeeinrichtungen übernehmen wir regelmäßige Fahrten zu Ärzten und Behandlungen, mit festen Abholzeiten und Fahrern, die Ihre Bewohner kennen.

  • Disposition rund um die Uhr erreichbar
  • Ansprechpartnerin: Elzane Marina

Verordnung und Krankenkasse

Wann Krankenfahrten verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden, regelt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA); die Zuzahlung steht im Sozialgesetzbuch. Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft.

Muss die Kasse vorher genehmigen? Kreuzen Sie an.

Behandlung
Trifft etwas zu?
Antwort

Kreuzen Sie an, dann steht hier die Antwort.

Keine Genehmigung nötig. Für Fahrten zu einer stationären Behandlung genügt die ärztliche Verordnung.

Die Genehmigung gilt als erteilt. Es genügt die ärztliche Verordnung.

Die Krankenkasse muss vorher genehmigen. Wie das geht, erklären wir Ihnen gern am Telefon: 02306 76 33 589

Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Krankenkasse.

Verordnung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet die Krankenbeförderung (Muster 4) und trägt ein, ob Sie sitzend, im Tragestuhl oder liegend fahren müssen. Bei Entlassung aus dem Krankenhaus kann auch die Klinik verordnen.
Genehmigung
Fahrten zu ambulanten Behandlungen muss die Krankenkasse vorab genehmigen, auch in den typischen Ausnahmefällen Dialyse sowie onkologische Strahlen- und Chemotherapie. Als genehmigt gelten Fahrten bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität sowie mit Merkzeichen aG, Bl oder H. Fahrten zu stationären Behandlungen brauchen keine Genehmigung.
Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte zahlen 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt, sofern keine Befreiung vorliegt. Privatfahrten ohne Verordnung vereinbaren wir vorab zu einem festen Preis.

Quellen: G-BA-Richtlinie KT-RL (unter anderem zur Verordnung von Krankenfahrten) in der Fassung vom 15.05.2025, in Kraft seit 06.08.2025 (§§ 7, 8 und 10); Zuzahlung nach § 61 SGB V. Verbindlich sind die Auskünfte Ihrer Krankenkasse.

Ein Anruf genügt.

Telefon der Disposition
02306 76 33 589Wir besprechen Abholort, Ziel, Uhrzeit und wie Sie fahren.
Lieber online?
Fahrt online anfragenOnline-Anfragen bestätigen wir Ihnen telefonisch.